Informationen

Ab sofort versorge ich Sie hier mit unterschiedlichsten
aktuellen Informationen!

Ab sofort bei uns: Finanzierungen!

Ab sofort kümmere ich mich auch um die Finanzierung Ihrer Immobilie, egal ob Neubau oder Bestandsimmobilie. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe arbeite ich bei Bedarf auch mit einem Kollegen zusammen, der, wenn es um Finanzierungen geht, ein „alter Hase“ ist, über sehr gute Kontakte verfügt und auch die schwierigste Immobilienfinanzierung umsetzt.

Durch die vielschichtigen Kontakte zu den unterschiedlichsten Finanzinstituten in Deutschland können wir Ihnen Finanzierungen ganz nach Ihrem Bedarf anbieten.

Prolongation, Umschuldung oder auch Kapitalbeschaffung sind natürlich ebenfalls möglich.

Und Sie können selbstverständlich auch Ihre Immobilie, die Sie nicht über mich gekauft haben, bei uns finanzieren.

Sie benötigen eine Finanzierung? Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen ein Angebot – natürlich kostenlos. Nutzen Sie die Gelegenheit und greifen Sie auf die Kompetenz zweier Finanzberater, die nicht an eine Bank gebunden sind, zurück.

Die Mietpreisbremse / Das Bestellerprinzip

Die Politik vergisst gern – Vor 4 Jahren haben diverse Fachleute vor massiven Mieterhöhungen durch die Mietpreisbremse gewarnt. Das wollte niemand hören. Und was ist heute? Ich habe meinen Artikel aus 2015 mal so stehen lassen, habe nur abgeändert, dass die Mietpreisbremse ja mittlerweile auch in Niedersachsen greift.

Die Mietpreisbremse – Das Bestellerprinzip – Es gibt immer 2 Meinungen

Seit dem 01.06.2015 ist Sie da, die Mietpreisbremse. Mittlerweile auch in Niedersachsen. Das Bestellerprinzip allerdings ist seit dem 01.06.2015 bundesweit Gesetz. Wenn ich als Makler mir dazu meine Gedanken mache, ist mir klar, was der ein oder andere denkt. Nämlich, das ich als Makler generell dagegen bin, weil ich die Courtage nicht mehr dem Mieter berechnen darf.

Aber, so ist es nicht. Als verantwortungsbewusster Makler habe ich in der Vergangenheit auch ohne gesetzlichen Zwang mit den Vermietern über die Zahlung der Courtage gesprochen. Und – meine Kunden wissen das – sehr oft Wohnungen vermietet, wo der Mieter nur einen Teil oder gar keine Courtage zahlen musste, weil der Vermieter die Courtage übernommen hat. Ich überzeuge mit meiner Arbeit und mit den Vorteilen für den Vermieter, wenn ich mich um die Vermietung kümmere. Und die Anmietung einer Wohnung über einen  Makler bringt auch dem Mieter Vorteile. Und – eins noch – es mag ja schwarze Schafe unter den Maklern geben (so wie in jeder Branche), aber ich habe noch nie eine Wohnung vermietet, nachdem ich mal eben eine E-Mail geschrieben habe, wie in den Medien immer wieder gern über Makler behauptet wird.

Aber zurück zum Thema: ja, es gibt Vermieter, die sich nicht an der Courtage beteiligen wollen. Und ehrlich gesagt kann ich auch den Vermieter verstehen. Es gibt nun einmal Vermieter, die aus beruflichen oder aus privaten Gründen sich nicht selbst um die Vermietung Ihrer Wohnungen kümmern können. Und in ca. 96% der Fälle kündigt der Mieter die Wohnung und nicht der Vermieter, somit ist der Vermieter also auch nicht der Verursacher dafür, dass seine Wohnung frei wird.   

Eins muss aber jedem klar sein, natürlich will ein Vermieter mit seiner Wohnung auch Geld verdienen. So, wie wir alle mit unserer Arbeit oder einem eventuellen Investment Geld verdienen wollen. Nun aber will man dem Vermieter per Gesetz vorschreiben, wie hoch die Miete maximal sein darf und dass er die Courtage eines Maklers tragen soll. Und dann soll am besten noch regelmäßig in die Wohnung investiert werden in Form von energetischen Sanierungen, die auch nur noch in geringerer Form auf die Miete umgelegt werden dürfen. Und das, wo wir doch eigentlich eine freie Marktwirtschaft haben. Die wird hier aber ausgehebelt.

Weil in Zukunft für Wohnungen in einer gefragten Top Lage einer Stadt die Miethöhe begrenzt wird, auch wenn es viele Mietinteressenten gibt, die mehr bezahlen würden. Begründet wird das dann immer wieder mit der Wohnraumknappheit in Städten wie Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München. Aber wenn ich als Beispiel Osnabrück nehme, hier ist der Wohnraum auch begrenzt, aber trotzdem sind die Wohnungen in vielen schönen Ecken dieser Stadt zu normalen Preisen, oft sogar unterhalb des Mietpreisspiegels, zu mieten. Es sei denn natürlich, man will unbedingt am Westerberg oder im Katharinenviertel wohnen. Aber es gibt doch auch so viele andere schöne Wohnlagen hier.

Eins ist auf jeden Fall zu befürchten, nämlich das die Mieten in den Städten steigen. Und genau das wurde der Politik auch immer wieder von diversen Fachleuten (nicht nur aus der Immobilienbranche) gesagt. Aber – die Mietpreisbremse kommt. Und es kann passieren, dass die Vermieter versuchen werden, Ihre zusätzlichen Kosten daraus über eine im gesetzlichen Rahmen erlaubte maximale Miete wieder zu verdienen, also die Miete zu erhöhen. Und wenn das passiert, dann hat uns die Mietpreisbremse einen Bärendienst erwiesen. In anderen Ländern Europas ist übrigens genau das schon passiert, dort wird bzw. wurde die Mietpreisbremse bereits wieder abgeschafft.

Viele klagen seit der Diskussion um die Mietpreisbremse über die hohen Mieten. Aber, Fakt ist, auf die Fläche gesehen sind die Mieten hierzulande nicht stärker gestiegen als die Inflation, im Schnitt der letzten 15 Jahre sogar ein bisschen weniger. Der Anteil des Nettoeinkommens, der für Mieten ausgegeben wird, liegt seit 30 Jahren bei rund 23 Prozent. Qualität und Größe der Wohnungen sind aber besser geworden.

Was aber gerne übersehen wird, ist die Tatsache, dass die Nebenkosten erheblich gestiegen sind. Energie, Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühren, Niederschlagswasser und steigende Grundsteuern, um nur einige Beispiele zu nennen, treiben die Nebenkosten immer weiter in die Höhe. Aber hier regt sich niemand auf und eine Nebenkostenbremse wird es wohl auch nicht geben.

Wie schon in der Überschrift gesagt, es gibt natürlich auch hierzu 2 Meinungen. Und es gibt zu diesem Thema auch noch viel mehr zu sagen, was hier den Rahmen aber sprengen würde. Darum hier auch nur ein paar möglichst kurz gefasste Gedanken von mir zu diesem Thema.

Abschließend entschuldige ich mich dafür, dass ich immer nur vom Vermieter oder dem Mieter schreibe, natürlich gibt es genauso die Vermieterin und die Mieterin!

Einer von 202 Top Maklern in Deutschland!

In diesem Jahr hat die Capital im Rahmen des Makler Kompasses erneut die besten Vermittler im Verkauf von Wohnimmobilien ausgezeichnet.

Für diese exklusive Analyse hat die Redaktion in Zusammenarbeit mit FERI Euro Rating Services und dem iib Institut (Institut für innovatives Bauen Dr. Hettenbach) mehr als 7800 Makler in den 50 wichtigsten Regionen Deutschlands unter die Lupe genommen.

Immobilien Lutz Schmonsees zählt zu den 92 Top Maklern, die 4 von 5 Sternen und die Note „Sehr Gut“ erreicht haben.

Damit gehört Immobilien Lutz Schmonsees im Gesamtergebnis zu den 202 Top Maklern in Deutschland!

Nachzulesen ist der komplette Artikel in der Zeitschrift Capital, Heft 10 / 2015!

Ich bin sehr stolz und sehr glücklich über dieses Ergebnis und bedanke mich auf diesem Wege bei meinen Kunden, die mich durch Ihre durchweg positive Rückmeldung zu meiner Arbeit motiviert haben, zuverlässig und verantwortungsvoll weiter zu arbeiten und mich somit dabei unterstützt haben, dieses hervorragende Ergebnis zu erzielen. Ich mache so weiter – mein Ziel ist es, noch viele weitere zufriedene Kunden zu gewinnen!

 

Ihr Lutz Schmonsees

Sie vermieten Ihre Immobilie selbst? Warum?

Wahrscheinlich scheuen Sie die Kosten für den Immobilienmakler. Aber, auch ohne Immobilienmakler haben Sie erhebliche Kosten und auch einen erheblichen Zeitaufwand. Wenn Sie die Vermietung selbst übernehmen, inserieren Sie Ihre Immobilie in der Tageszeitung und / oder im Internet. Diese Inserate müssen Sie bezahlen. Dann nehmen Sie die Telefonanrufe entgegen und sehen sich eventuell auch noch die Vielzahl an E-Mails an, die Sie auf Ihr Inserat erhalten. Als nächstes vereinbaren Sie Besichtigungstermine und auch Sie werden feststellen, dass nicht jeder Interessent zur Besichtigung erscheint. Dann gilt es, den „richtigen“ Interessenten als neuen Mieter auszuwählen. Zur Absicherung holen Sie sich noch eine kostenpflichtige Schufa Auskunft ein. Abschließend wird dann noch ein Mietvertrag benötigt. Aber Achtung, dieser Mietvertrag sollte rechtlich einwandfrei und aktuell sein, denn die Mieter kennen Ihre Rechte. Auch der Mietvertrag kostet Geld.

Diesen ganzen Zeitaufwand und die Kosten können Sie sich sparen. Indem Sie mit einem Immobilienmakler zusammenarbeiten – zum Beispiel mit mir. Ich suche den passenden Mieter für Sie, genau nach Ihren Vorstellungen.

Und das alles zu einem garantierten Festpreis, der Sie positiv überraschen wird. Versprochen!

Dafür inseriere ich Ihre Immobilie, erstelle ein Exposé, nehme die Anrufe und E-Mails entgegen, sondiere die Interessenten, vereinbare Einzelbesichtigungstermine – ich führe grundsätzlich keine Massenbesichtigungen durch, denn ich will die Interessenten ja auch kennenlernen – und wenn der passende Mieter gefunden ist, hole ich eine Schufa Auskunft ein. Danach stelle ich Ihnen den Mieter vor, entweder persönlich oder per Telefonat, und wenn Sie mit meiner Wahl einverstanden sind, dann erstelle ich den Mietvertrag. Der Mietvertrag ist immer auf dem aktuellsten Stand, hier arbeite ich mit der „Haus- und Grund“ zusammen. Abschließend führe ich dann noch die Wohnungsübergabe durch und erstelle dabei natürlich auch ein Wohnungsübergabeprotokoll.

Konkret heißt das für Sie, Sie rufen mich einmal an – alles Weitere mache ich dann für Sie!

Also – warum wollen Sie noch selbst vermieten?

Nicht ohne Grund gehöre ich laut der Zeitschrift Capital, Ausgabe 10 / 2015 zu den 202 Top Maklern in Deutschland!

Sie verkaufen Ihre Immobilie lieber selbst? Warum?

Um eines gleich vorweg zu sagen – Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, entstehen für Sie keine Kosten! Es sei denn, Sie wollen einen Teil übernehmen, aber dass entscheiden Sie selbst!

Mit der Einführung des Bestellerprinzips bei Vermietungen ist der Eindruck entstanden, dass Sie als Verkäufer einer Immobilie auch die Kosten des Immobilienmaklers zahlen müssen. DAS IST ABER NICHT DER FALL! Das Bestellerprinzip gilt nur für Vermietungen, nicht für Verkäufe.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, entscheiden Sie, wer die Kosten des Immobilienmaklers trägt. Und entgegen den einseitigen Berichterstattungen in den Medien haben die Käufer einer Immobilie zu mehr als 92% überhaupt kein Problem damit, die Kosten des Immobilienmaklers zu übernehmen. Beide Seiten – der Verkäufer genauso wie der Käufer – haben ja durchaus Vorteile davon, wenn ein Immobilienmakler als neutrale Person den Verkauf einer Immobilie begleitet.

Als qualifizierter Immobilienmakler komme ich zunächst einmal zu Ihnen und sehe mir die zu verkaufende Immobilie genauestens an. Als nächstes wird von mir ein qualifiziertes Wertgutachten zu der Immobilie erstellt. Auf Grundlage dieses Wertgutachtens legen wir gemeinsam den realistischen Verkaufspreis für Ihre Immobilie fest. Hier passieren nämlich die häufigsten Fehler. Ist der Preis zu hoch, wird die Immobilie nicht verkauft, wird viel zu lange angeboten und letztlich unter Umständen zu billig verkauft, weil sich keine Interessenten mehr finden. Ist der Preis zu niedrig, verlieren Sie ebenfalls Geld. Hier ist die richtige Werteinschätzung Ihrer Immobilie extrem wichtig, wird aber immer wieder unterschätzt. Nur – es geht doch um Ihr Geld!

Wenn Sie mir den Auftrag erteilen, erstelle ich ein hochwertiges Exposé zu der Immobilie und bewerbe die Immobilie im Internet und in den Tageszeitungen. Ich spreche mit den Interessenten, die sich melden und vereinbare Einzelbesichtigungstermine. Ich führe grundsätzlich keine Massenbesichtigungen durch. Und ich nehme mir Zeit für die Besichtigungen und führe die Besichtigungen natürlich auch am Wochenende – Samstag und Sonntag – durch. Immer dann, wenn der Interessent Zeit hat. Durch meine Qualifizierung kann ich erfahrungsgemäß alle Fragen der Interessenten beantworten und auch Fragen zu eventuellen Umbauwünschen, die der Interessent nach Kauf durchführen will, beantworten.

Ein weiterer Vorteil für den Interessenten, er kann sich auf wahrheitsgemäße Aussagen über den Zustand der Immobilie verlassen, als Immobilienmakler hafte ich für von mir getroffene Aussagen zum Zustand der Immobilie. Niemand will dem Verkäufer unterstellen, etwas falsches zu sagen, nur – auf diesem Wege gibt es für den Käufer automatisch mehr Sicherheit, und auch für den Käufer geht es um viel Geld.

Wenn ein Käufer gefunden ist, kommen die Fragen, was denn nun zu tun ist. Und auch hier helfe ich dem Käufer bei allen offenen Fragen. Und Sie als Verkäufer müssen sich um nichts kümmern, alle eventuell notwendigen Unterlagen, die der Käufer benötigt, beschaffe ich.

Es gibt sicher noch viel mehr zu dem Thema zu sagen – aber der Text wird wieder zu lang.

Rufen Sie mich an, laden Sie mich zu einem ersten Gespräch ein und lassen Sie uns über alle Fragen, die Sie haben, sprechen. Solch ein Gespräch ist für Sie selbstverständlich Kostenlos!

Nicht ohne Grund gehöre ich laut der Zeitschrift Capital, Ausgabe 10 / 2015 zu den 202 Top Maklern in Deutschland!

heinlich scheuen Sie die Kosten für den Immobilienmakler. Aber, auch ohne Immobilienmakler haben Sie erhebliche Kosten und auch einen erheblichen Zeitaufwand. Wenn Sie die Vermietung selbst übernehmen, inserieren Sie Ihre Immobilie in der Tageszeitung und / oder im Internet. Diese Inserate müssen Sie bezahlen. Dann nehmen Sie die Telefonanrufe entgegen und sehen sich eventuell auch noch die Vielzahl an E-Mails an, die Sie auf Ihr Inserat erhalten. Als nächstes vereinbaren Sie Besichtigungstermine und auch Sie werden feststellen, dass nicht jeder Interessent zur Besichtigung erscheint. Dann gilt es, den „richtigen“ Interessenten als neuen Mieter auszuwählen. Zur Absicherung holen Sie sich noch eine kostenpflichtige Schufa Auskunft ein. Abschließend wird dann noch ein Mietvertrag benötigt. Aber Achtung, dieser Mietvertrag sollte rechtlich einwandfrei und aktuell sein, denn die Mieter kennen Ihre Rechte. Auch der Mietvertrag kostet Geld.

Diesen ganzen Zeitaufwand und die Kosten können Sie sich sparen. Indem Sie mit einem Immobilienmakler zusammenarbeiten – zum Beispiel mit mir. Ich suche den passenden Mieter für Sie, genau nach Ihren Vorstellungen.

Und das alles zu einem garantierten Festpreis, der Sie positiv überraschen wird. Versprochen!

Dafür inseriere ich Ihre Immobilie, erstelle ein Exposé, nehme die Anrufe und E-Mails entgegen, sondiere die Interessenten, vereinbare Einzelbesichtigungstermine – ich führe grundsätzlich keine Massenbesichtigungen durch, denn ich will die Interessenten ja auch kennenlernen – und wenn der passende Mieter gefunden ist, hole ich eine Schufa Auskunft ein. Danach stelle ich Ihnen den Mieter vor, entweder persönlich oder per Telefonat, und wenn Sie mit meiner Wahl einverstanden sind, dann erstelle ich den Mietvertrag. Der Mietvertrag ist immer auf dem aktuellsten Stand, hier arbeite ich mit der „Haus- und Grund“ zusammen. Abschließend führe ich dann noch die Wohnungsübergabe durch und erstelle dabei natürlich auch ein Wohnungsübergabeprotokoll.

Konkret heißt das für Sie, Sie rufen mich einmal an – alles Weitere mache ich dann für Sie!

Also – warum wollen Sie noch selbst vermieten?

Nicht ohne Grund gehöre ich laut der Zeitschrift Capital, Ausgabe 10 / 2015 zu den 202 Top Maklern in Deutschland!

Haben Sie Geld zu verschenken?

Viel zu selten wird das Thema Wertgutachten angesprochen. Dabei sollten Sie damit beim Verkauf Ihrer Immobilie unbedingt arbeiten. Warum? Weil Sie ansonsten im schlechtesten Fall Geld verlieren!

Beispiel: Sie bieten Ihre Immobilie zu einem zu hohen Preis an. Wenn Sie Glück haben und jemand genau Ihre Immobilie sucht und den geforderten Preis zahlt, alles gut. Aber das ist leider nur die Theorie. In der Praxis wird es eher so sein, dass Sie Ihre Immobilie immer und immer wieder bewerben und zu verkaufen versuchen. Und irgendwann wollen Sie ja auch endlich die Immobilie verkaufen. Potentielle Käufer bemerken Ihre Bemühungen und sehen, dass der Verkauf nicht gelingt. Und dann kommen Preisangebote, die meistens unter dem wirklichen Marktwert Ihrer Immobilie liegen, und da Sie endlich den Verkauf abschließen möchten, gehen Sie wahrscheinlich darauf ein. Und somit haben Sie Geld verschenkt.

Die Alternative: Sie beauftragen mich als Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Durch meine fundierte Ausbildung erstelle ich zunächst einmal ein Wertgutachten zu Ihrer Immobilie. Dieses Gutachten spreche ich mit Ihnen Schritt für Schritt durch und dann legen wir gemeinsam einen marktgerechten Verkaufspreis für Ihre Immobilie fest. Wenn Sie mich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, ist dieser Service für Sie kostenlos. Im nächsten Schritt wird Ihre Immobilie bei verschiedenen Medien im Internet und auch Tageszeitungen beworben. Gleichzeitig erstelle ich ein hochwertiges Exposé zum Versand und zur Übergabe bei Besichtigungen. Ich terminiere Besichtigungen mit Interessenten und zeige die Immobilie und beantworte alle Fragen. Und da die Immobilie zu einem Markt- und Immobiliengerechten Preis angeboten wird, gelingt der Verkauf in den meisten Fällen auch in einer überschaubaren Zeit. Und – Sie haben kein Geld verschenkt!

Die Immobilie bewerben, Telefonate, Besichtigungen terminieren und durchführen, notwendige Papiere beschaffen – alles, was mit dem Verkauf zu tun hat, erledige ich für Sie. Die Immobilie steht bereits leer? Ich fahre regelmäßig vorbei, sehe nach dem Rechten, leere den Briefkasten.

Was kann ich für Sie tun? Sprechen Sie mich an – ich freue mich auf Ihren Anruf!

Ihr Lutz Schmonsees

Viele Makler verderben den Erfolg?

Nur ein Makler oder lieber viele Makler?

Grundsätzlich werden bei der Immobilienvermarktung zwei Auftragsarten unterschieden:

      1. Makler – Alleinauftrag

Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie mich als Ihren Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Vermarktungsbemühungen inklusive Anzeigenschaltungen, der Erstellung eines Exposès, Marketingaktionen und auch Besichtigungen. Sie nennen mir Ihre Vorstellungen, ich suche für Sie die passenden Kunden oder das passende Objekt. Und das alles natürlich zu meinen Kosten, wenn nicht anders vereinbart.

Im Gegenzug verzichten Sie als Auftraggeber nur auf die Einbindung anderer Makler, Dritter oder eigener Aktivitäten. Zusätzlich erhalten Sie bei einem Alleinauftrag kostenlos die Wertermittlung Ihres Objekts. Sie profitieren beim Alleinauftrag von meinem Fachwissen, aktuellen Marktkenntnissen und einer professionellen, effektiven und schnellen Vermarktung.

Ihre Vorteile bei einem Alleinauftrag:

– Maximaler Einsatz für Ihre Belange mit Erfahrung und Fachwissen

– Besichtigung nur mit in Frage kommenden Interessenten, also kein Besichtigungstourismus in Ihrer Immobilie

– Dadurch ist auch die Diskretion gewahrt und eventuell notwendige Sicherheitsvorkehrungen sind eingehalten

– Ihre Immobilie wird nicht durch Mehrfachangebote abgewertet

– Ihr Objekt wird nicht zu verschiedenen Preisen angeboten, somit erzielen Sie den realistischen Marktpreis.

– Bewerbung des Objekts im Internet auf Immobilienportalen, in Zeitungsanzeigen, bei Bedarf am Objekt Tag des offenen Hauses / der offenen Wohnung und vieles mehr.

Um eine Immobilie zu einem höchstmöglichen Marktpreis professionell und schnell zu verkaufen oder zu vermieten, ist der Makler Alleinauftrag die einzige sinnvolle Form.

     2. Makler – Allgemeinauftrag

Beim Allgemeinauftrag wird dem Makler lediglich gestattet, das betreffende Objekt anzubieten, wobei auch andere Makler, Dritte oder der Auftraggeber selbst das Objekt anbieten oder vermarkten dürfen. Entsprechend erhalten Sie hier keine zusätzlichen kostenfreien Leistungen durch den Makler. Aber generell ist eine Aufwandsentschädigung durch den Auftraggeber an den Makler möglich und wird meistens vereinbart. Also kommen nach der erfolgreichen Vermarktung eventuell mehrere Rechnungen der beauftragten Makler auf Sie zu – je nachdem, was vereinbart wurde.

Bei dieser Vermarktung haben Sie nicht wirklich Vorteile, sondern eher massive Nachteile:

– Im schlechtesten Fall wird Ihre Immobilie zu unterschiedlichen Preisen angeboten, so dass Sie nicht den optimalen und realistischen Marktpreis erzielen werden.

– Von einem Besichtigungstourismus ist auszugehen

– Dadurch ist die Diskretion nicht gewahrt und eventuell notwendige Sicherheitsvorkehrungen sind nicht einzuhalten

– Hier erfolgt ein kostenreduzierter Einsatz, somit eine reduzierte Darstellung im Internet, keine Zeitungsanzeigen oder Werbemaßnahmen am Objekt, es sei denn, der Auftraggeber ist bereit, die Kosten zu übernehmen

Somit bietet der Maklerallgemeinauftrag keine sinnvolle Alternative, um seine Immobilie zu realistischen Marktpreisen professionell und schnell zu verkaufen oder zu vermieten.

Schadensersatz des Mieters bei Rückgabe der Wohnung in bunt gestrichenen Farben

Der Bundesgerichtshof entschied zur Thematik Farbwahl der Wohnung im Falle fehlender vertraglicher Klausel:

(BGH, Urteil v. 6.11.2013, VIII ZR 416/12)

Der Mieter einer Wohnung muss Schadensersatz leisten, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versieht und so an den Vermieter zurückgibt.

Hintergrund:

Die Vermieterin einer Doppelhaushälfte verlangt von den Mietern Schadensersatz. Das Mietverhältnis bestand von Anfang 2007 bis Juli 2009. Die Mieter hatten das Haus frisch mit weißer Farbe renoviert übernommen und strichen sodann einige Wände in kräftigen Farben (gelb, rot, blau) und gaben diese auch in dieser Form zurück. Die Vermieterin ließ die farbigen Wände mit Haftgrund behandeln und sodann sämtliche Wände und Decken neu streichen. Die Kosten von 3.600 Euro verrechnete sie mit der Kaution und verlangte von den Mietern noch einen Restbetrag von 1.800 Euro. Das Landgericht sprach der Vermieterin unter Berücksichtigung eines Abzugs „neu für alt“ 875 Euro zu.

Entscheidung:

Der BGH bestätigt das Urteil des Landgerichts. Die Vermieterin kann wegen des farbigen Anstrichs Schadensersatz verlangen.

Der Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, den viele Mietinteressenten nicht akzeptieren und der es praktisch unmöglich macht, die Wohnung neu zu vermieten. Der Schaden des Vermieters liegt darin, dass er die Dekoration, die für breite Mieterkreise nicht akzeptabel ist, beseitigen muss.

Die Zusammenarbeit mit einem Makler ist Vertrauenssache!

Deshalb ein paar Worte zu meiner Person.

Nach meiner Schulausbildung habe ich wegen meiner Begeisterung für Bauwerke aller Art zunächst den Beruf des Spezialbaufacharbeiters erlernt und mit einem Facharbeiterbrief abgeschlossen. Da mir wegen meiner grauenhaften Handschrift der Weg zum Architekten versperrt war (damals wurde noch mit der Hand gezeichnet), habe ich noch den Beruf des Kaufmanns erlernt und verfüge auch über den Kaufmannsgehilfenbrief (mit Auszeichnung).

Durch diese Ausbildungen bin ich für meine Arbeit als Immobilienmakler sehr gut qualifiziert. 15 Jahre im Außendienst, wo ich immer mit Häusern, Hausbesitzern und den Handwerkern aus dem Hausbereich zu tun hatte, haben meinen Erfahrungsschatz noch erheblich erweitert. Vor allen Dingen habe ich auch verinnerlicht, wie wichtig es ist, für meine Kunden da zu sein, zuzuhören und die Wünsche, wenn möglich, zu erfüllen. Und wenn mal etwas schief geht (soll nicht sein, kann aber passieren), ist es auch wichtig, da zu sein und das Problem zu lösen.

Mit meinen Ausbildungen und meiner beruflichen Erfahrung stehe ich Ihnen als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite. Ich erstelle Ihnen bei Bedarf ein Wertgutachten zu Ihrer Immobilie oder sage Ihnen, welche Miete Sie für Ihre Immobilie erzielen können. Ich kümmere mich um alle organisatorischen Abläufe rund um den Verkauf oder die Vermietung. Wenn nicht vorhanden, erstelle ich einen aktuellen Grundriss Ihrer Immobilie. Bei einer Vermietung erstelle ich grundsätzlich ein Wohnungsübergabeprotokoll für Sie und natürlich auch den Mietvertrag.

Der Text wird schon wieder viel zu lang. Sprechen Sie mich einfach an, lernen Sie mich kennen und entscheiden Sie dann, ob Sie mir vertrauen können. Ich freue mich auf ein erstes Gespräch!

Ich arbeite gerne für Sie! 7 Tage die Woche, wann immer es für Sie passt.

Ihr Lutz Schmonsees