Finanzierung

Ab sofort versorge ich Sie hier mit unterschiedlichsten
aktuellen Informationen zur Finanzierung!!!

Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden? Oder Ihr Baugrundstück und wollen jetzt bauen? Oder Sie möchten einfach nur wissen, wie Ihre finanziellen Möglichkeiten sind zum Kauf oder zum Bau einer Immobilie?

Was auch immer, bei mir sind Sie mit Ihren Fragen an der richtigen Stelle. Als geprüfter und eingetragener Immobiliardarlehensvermittler bin ich auch bei Finanzierungen Ihr kompetenter Ansprechpartner. Aber ich arbeite nicht mit nur einer Bank zusammen, sondern ich kann auf eine sehr große Vielzahl von Banken in Deutschland zugreifen und dadurch dass für Sie optimale Angebot erstellen, ohne dass Sie selbst von Bank zu Bank gehen müssen. Bei mir bekommen Sie eine umfangreiche und kompetente Finanzierungsberatung in einem Gespräch.

Finazierung

Wenn die Zinsbindung Ihres Darlehens ausläuft

Eigenheimbesitzer in Deutschland verschenken oft viel Geld, weil Sie bei der Anschlussfinanzierung Ihres Grundschulddarlehens einen Wechsel der Bank scheuen. Oft nur deshalb, weil der zeitliche Aufwand dafür total überschätzt wird. Tatsächlich ist der zeitliche Aufwand kaum höher als wenn Sie die Anschlussfinanzierung bei der bestehenden Bank durchführen.

Aber – für alle Banken sind Sie attraktive Kunden, wenn Sie eine Anschlussfinanzierung suchen. Und dadurch können Sie viel Geld sparen. Um zu sehen, wieviel Geld Sie sparen können, ist der Weg zu einem Immobiliardarlehensvermittler sinnvoll, denn hier können Sie mit nur einem Beratungsgespräch Vergleiche mit einer großen Vielzahl an Banken durchführen. Ganz einfach also.

Zur Beratung komme ich als Ihr Immobiliardarlehensvermittler zu Ihnen nach Hause und zeige ihnen die Möglichkeiten Ihrer Anschlussfinanzierung auf. Wenn wir dann gemeinsam die für Sie optimale Lösung gefunden haben, wird alles Weitere von der beauftragten Bank und von mir für Sie erledigt.

Abschließend noch ein Hinweis: Wie Sie wissen, sind die Zinsen sehr niedrig. Was viele nicht wissen, sollten Sie einen Vertrag mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren haben, haben Sie trotzdem ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages, wenn 10 Jahre um sind.

Wenn Sie mehr wissen möchten, sprechen Sie mich gerne an und vereinbaren einen Termin mit mir. Ich bin ausgebildeter und geprüfter Immobiliardarlehensvermittler nach §34i und berate Sie gern. Ein erstes Beratungsgespräch ist immer kostenlos. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

1. Was ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR)?

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll den Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobiliendarlehen stärken. Banken müssen Kunden bei der Kreditvergabe künftig besser aufklären und die finanzielle Situation eines Darlehensnehmers strenger als bisher prüfen. Da die Kunden ein Widerrufsrecht für Darlehensverträge erhalten, die nicht nach den Bestimmungen des Gesetzes abgeschlossen wurden, sind die Kreditinstitute vorsichtiger bei der Darlehensvergabe.

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird auf Darlehensverträge angewendet, die nach dem 20. März 2016 geschlossen wurden.

Bislang wurde nur die Ist-Situation der Darlehensnehmer geprüft, nun müssen die Banken auch berücksichtigen, wie sich die Einnahmen der Kreditnehmer in Zukunft entwickeln und ob z.B. im Fall des Renteneintritts der Kreditnehmer die Darlehensraten noch bedienen kann.

In der Praxis gehen die Banken mit der Umsetzung der Richtlinie unterschiedlich um. Als Verbraucher kann man sich nicht auf ein bestimmtes Prüfschema bei der Darlehensvergabe verlassen.

2. Welche praktische Bedeutung hat die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in ihrer bisherigen Form?

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie dient dem Verbraucherschutz. Banken werden in die Haftung genommen, wenn sie Darlehensnehmer nicht über die Risiken des Immobilienkaufes informiert haben. Darlehensnehmer müssen bestätigen, dass ihnen die Risiken einer Baufinanzierung bewusst sind.

Banken geben zu diesem Zweck seither Merkblätter mit „vorvertraglichen Informationen“ (VVI bzw. VV) heraus, die der Kunde unterschreiben muss. Bereits bei Beginn der Vertragsanbahnung muss festgelegt werden, um welche Vertragsart es sich handeln wird, da je nach Vertrag unterschiedliche Beratungsverpflichtungen und Qualifikationen des Beraters erforderlich sind.

Bei einem Kreditvertrag muss der Kreditvermittler für den Vertrieb von Immobiliardarlehensverträgen die Erlaubnis nach § 34i haben.

Auch beim Widerrufsrecht ergeben sich je nach Vertragsart unterschiedliche Folgen bei unzureichender oder falscher Beratung. Bis März 2017 gab es eine Übergangsregelung.

Die Rückzahlung eines Darlehens muss über die gesamte Laufzeit wahrscheinlich sein, dies bedeutet, dass auch die zukünftige Lebenssituation des Darlehensnehmers eine Rolle spielt, nicht nur das aktuelle Einkommen. Ist absehbar, dass künftig (z.B. bei Krankheit, Scheidung, Familienzuwachs oder im Rentenalter) weniger Geld zum Bedienen des Immobilienkredites verfügbar ist, so wird im Zweifelsfall kein Darlehen vergeben.

Kunden müssen Banken Ihren Rentenbescheid im Rahmen der Bonitätsprüfung vorlegen.

Banken bestehen zunehmend auf eine hohe Tilgung, damit ein Darlehen – am besten schon vor Rentenbeginn – komplett zurückgeführt wird. Darlehen mit nur 1 oder 2% Tilgungssatz werden seither seltener vergeben.

3. Wohnimmobilienkreditrichtlinie – bisherige Auswirkungen auf die Kreditvergabe

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat in ihrer bisherigen Form dazu geführt, dass weniger Immobilieninteressenten ein Darlehen bekommen als in der Vergangenheit. Die Höhe des prozentualen Rückgangs ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich, da die konkrete Umsetzung und Handhabe der Richtlinie im Verantwortungsbereich einer jeden Bank liegt. Je nach Bank beläuft sich der Rückgang auf 0 bis 25%.

Wenige Menschen beginnen eine Immobilienfinanzierung im Rentenalter, doch durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat bereits bei Darlehensabschluss die Rente eine große Bedeutung. Angenommen, ein Antragsteller ist 45 Jahre alt und möchte eine Wohnung kaufen und das Darlehen hätte bis zum Termin der kompletten Abzahlung eine Laufzeit von 30 Jahren, so prüft die Bank nun, ob im Rentenalter, also mit ca. 65 Jahren, die Rente ausreicht, um das Darlehen 10 Jahre weiterhin zu bedienen. Bislang war es so, dass die Banken trotz des geringeren Einkommens in der Rente den Kredit vergeben haben, schließlich wird in der Regel eine Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen und für den Fall, dass der Kreditnehmer die Raten nicht mehr bedienen kann, hat die Bank die Immobilie als Sicherheit. Seit Einführung der Richtlinie in ihrer bisherigen Form muss die Bank sichergehen, dass der Darlehensnehmer auch von seiner Rente das Darlehen bedienen kann, ungeachtet der Möglichkeit, im Ernstfall eine Zwangsversteigerung betreiben zu können und das Restdarlehen über den Verkaufserlös ablösen zu können.

Im Endeffekt können aufgrund der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie weniger Menschen im Eigenheim wohnen und sind darauf angewiesen weiterhin zur Miete zu wohnen. Die Richtlinie ist darum umstritten.

Nochmals der Hinweis:

In der Praxis gehen die Banken mit der Umsetzung der Richtlinie unterschiedlich um. Als Verbraucher kann man sich nicht auf ein bestimmtes Prüfschema bei der Darlehensvergabe verlassen.

Durch diese Tatsache ist die Beratung bei mir als Immobiliardarlehensvermittler für Sie so interessant. Insgesamt arbeite ich mit mehr als 400 Banken zusammen, in Deutschland. Während eine Bank hier in Osnabrück Ihren Darlehensantrag ablehnt, kann es sein, dass das gleiche Bankinstitut, aber mit Sitz zum Beispiel in München, Ihren Darlehenswunsch gerne und womöglich auch noch zu Top Konditionen annimmt. Das erfahren Sie aber nicht bei einem Beratungsgespräch in Ihrer Hausbank! 

Es ist ein sehr komplexes Thema und es kam sehr viel Sicherheit für Sie als Verbraucher dazu, und das ist gut so. Denn es geht oft um viel Geld. Gerne berate ich Sie ausführlich, selbstverständlich nach den Bestimmungen des WIKR. Und, ein erstes Beratungsgespräch ist immer kostenlos!

Immobilien Lutz Schmonsees
Lutz Schmonsees
Nonnenpfad 16
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 38090174
Telefax: 0541 38090173
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lutz.schmonsees@immobilienls.de
www.immobilienls.de
Als Immobiliardarlehensvermittler eingetragen gemäß §34 i GewO und vermittelnd tätig für:

ING -DiBa Volksbank

prohyp Commerzbank

Haus- und Finanzkontor Postbank

r/d/s Bankenplattform BHW

Wüstenrot LBS

von Essen Bank Starpool

Vergütung: Vermittler auf Provisionsbasis

Erlaubnisbehörde gemäß § 34i GewO:

Industrie- und Handelskammer Osnabrück, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück

Registernummer: D-W-162-ZH2G-66

Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon 0180 5005850 (14 Cent / Min. aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent / Min. aus Mobilfunknetzen)

www.vermittlerregister.info

Beschwerdestelle

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

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